Datenschutzrechtliche Aspekte bei Internet- und E-Mail-Nutzung im Betrieb
Betriebliche Vorgaben
- Internet & E-Mail = Arbeitsmittel
- Festlegung des Einsatzes durch den Arbeitgeber
- Zulassung ausschließlich dienstlicher oder auch privater Nutzung
- Unterrichtung der Mitarbeiter über die Grenzen der Nutzung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Wahrung des Datenschutzes
Mitbestimmungsrechte des BR bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Einwilligung des BR ersetzt Zustimmung des Betroffenen: Betriebsvereinbarung ist Rechtsvorschrift im Sinne des BDSG und geht diesem vor (BAG Beschluss vom 27.05.1986). Das bedeutet, kollektivrechtliche Einwilligung ersetzt individuelle Einwilligung. Kollektivrechtliche Lösung bedeutet aber keine datenschutzrechtliche Willkür; zu beachten sind z.B. Prinzip der Zweckbestimmung, Direktionsrecht des Arbeitgebers.