Datenschutzrechtliche Aspekte bei Internet- und E-Mail-Nutzung im Betrieb
Ausschließlich betriebliche Nutzung
Arbeitgeber ist nicht Anbieter iSd TKG, TDDSG; diese Gesetze sind daher auch nicht anzuwenden, vgl. § 1 I 2 TDDSG
(a) Prüfrecht des AG auf Einhaltung der Nutzungsgrenzen(b) bei Vertrauensstellung der Beschäftigten ? strenge Anforderungen an Erforderlichkeit der Datennutzung
In Betriebsvereinbarung sind Regelungen in Abweichung vom BDSG etc. zuungunsten des Betroffenen zulässig, soweit (a) Vorschriften nicht zwingend / bußgeldbewehrt und(b) grundlegende Datenschutzprinzipien eingehalten werden
Protokolldatenaufzeichnung zur Datensicherung: Keine Verwendung für andere Zwecke zulässig.
Kontrollrecht des AG von ein- und ausgehenden E-Mails
Zur Datensicherheit Unterdrückung von E-Mail-Attachments (z.B. html-Seiten, *.exe-, *.com-, *zip-Dateien) zulässig