Datenschutzrechtliche Aspekte für die Gestaltung von Informationsangeboten im Internet
elektronische Einwilligung (§ 4 II TDDSG)
- nur durch eindeutige und bewusste Handlung des Benutzers
- Protokollierung der Einwilligung
- jederzeitige Abrufbarkeit
Worauf ist sonst noch zu achten? (§ 4a I BDSG)
- Freiwilligkeit der Einwilligung
- besondere Hervorhebung bei mehreren Erklärungen
- Folgen bei Verweigerung der Einwilligung